Fachschule des Sozialwesens – Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieher*innen/PiA)
Praxisintegrierte Ausbildung, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeit als Fachkraft in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und zu sozialpädagogischen Tätigkeiten in der Schule führt.
Aufnahmevoraussetzungen
Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung
und eine der folgenden Voraussetzungen:
- eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer (z. B. Sozialassistent*in, Heilerziehungspfleger*in) und die Fachoberschulreife (FOR)
- ein Abschluss der Fachhochschulreife an einer zweijährigen Berufsfachschule im Bereich Gesundheit/Soziales
- eine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Arbeitsstunden innerhalb eines Jahres) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung
Abschluss
Staatlich geprüfte Erzieherin/Staatlich geprüfter Erzieher
Dauer
drei Jahre
Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Lernbereich
Sechs Lernfelder, die in allen Schuljahren unterrichtet werden:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickelnsowie in Netzwerken kooperieren
und
- Religionslehre
- Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfelds/einer Zielgruppe
- Projektarbeit
- sozialpädagogische Praxis in der jeweiligen Einrichtung
Berufsübergreifender Lernbereich
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Politik/Gesellschaftslehre
Broschüre
Flyer Erzieher_digitalZum Blättern auf die Broschüre klicken. Sie können die Broschüre auch hier herunterladen.
Ansprechpartner*innen
- Aufnahmevoraussetzungen
Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung
und eine der folgenden Voraussetzungen:
- eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer (z. B. Sozialassistent*in, Heilerziehungspfleger*in) und die Fachoberschulreife (FOR)
- ein Abschluss der Fachhochschulreife an einer zweijährigen Berufsfachschule im Bereich Gesundheit/Soziales
- eine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Arbeitsstunden innerhalb eines Jahres) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung
- Abschluss
Staatlich geprüfte Erzieherin/Staatlich geprüfter Erzieher
- Dauer
drei Jahre
- Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Lernbereich:
Sechs Lernfelder, die in allen Schuljahren unterrichtet werden:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
- Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
- Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
- Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
- Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickelnsowie in Netzwerken kooperieren
und
- Religionslehre
- Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
- Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfelds/einer Zielgruppe
- Projektarbeit
- sozialpädagogische Praxis in der jeweiligen Einrichtung
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Englisch
- Politik/Gesellschaftslehre
- Broschüre
Die Broschüre kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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