Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent

Dieser Bildungsgang eignet sich besonders für Schülerinnen und Schüler, die einen Beruf im Sozial- und Gesundheitswesen anstreben.

Sozialassistenten und Sozialassistentinnen pflegen, betreuen und versorgen junge, alte, kranke und beeinträchtigte Menschen. Sie arbeiten in Senioren(pflege)heimen sowie in Einrichtungen zur Betreuung und Pflege behinderter Menschen. Darüber hinaus sind sie bei ambulanten sozialen Diensten, in Kindertageseinrichtungen sowie in Privathaushalten beschäftigt.

Auf diese Tätigkeit werden sie durch den Unterricht und verschiedene Praktika vorbereitet. Die praktischen Tätigkeiten außerhalb des Berufskollegs bieten gute Möglichkeiten, Kontakte zu späteren Arbeitgebern zu knüpfen.

Die Ausbildung zum Sozialassistenten / zur Sozialassistentin und der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (FOR) eröffnet die Möglichkeit, im Anschluss eine weiterqualifizierende Ausbildung (z. B. zum Erzieher/zur Erzieherin) aufzunehmen.

Zertifiziert nach AZAV

  • Aufnahmevoraussetzungen

    • Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder mittlerer Schulabschluss (FOR)
    • Beendigung der Vollzeitschulpflicht
    • Interesse an einem sozialen oder pflegerischen Beruf
    • die Bereitschaft, die vorgeschriebenen Praktika (Kindertageseinrichtung, Seniorenpflegeheim, Einrichtung für Menschen mit Behinderungen) zu absolvieren
    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge
    • Wegen der Impfpflicht gegen Masern in Gemeinschaftseinrichtungen muss vor Antritt des für den Bildungsgang zwingend notwendigen Praktikums in einer Kindertageseinrichtung ein gültiger Immunstatus nachgewiesen werden.
  • Abschluss

    • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“
    • mittlerer Schulabschluss (FOR) oder Hauptschulabschluss nach Klasse 10
    • Zertifikat „Betreuungskraft nach § 53c SGB XI“
  • Dauer

    zwei Jahre (inklusive drei Praktika von insgesamt 16 Wochen)

  • Unterrichtsfächer

    Berufsbezogener Lernbereich
    • Erziehung und Soziales
    • Gesundheitsförderung und Pflege
    • Arbeitsorganisation und Recht
    • Mathematik
    • Englisch
    Berufsübergreifender Lernbereich
    • Deutsch/Kommunikation
    • Religionslehre
    • Sport/Gesundheitslehre
    • Politik/Gesellschaftslehre
  • Aufnahmevoraussetzungen
    • Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder mittlerer Schulabschluss (FOR)
    • Beendigung der Vollzeitschulpflicht
    • Interesse an einem sozialen oder pflegerischen Beruf
    • die Bereitschaft, die vorgeschriebenen Praktika (Kindertageseinrichtung, Seniorenpflegeheim, Einrichtung für Menschen mit Behinderungen) zu absolvieren
    • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge
    • Wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen COVID-19 im Sozial- und Gesundheitswesen ab dem 16. März 2022 muss vor Antritt der für den Bildungsgang zwingend notwendigen Praktika ein gültiger Immunstatus nachgewiesen werden.
  • Abschluss
    • Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“
    • mittlerer Schulabschluss (FOR) oder Hauptschulabschluss nach Klasse 10
    • Zertifikat „Betreuungskraft nach § 53c SGB XI“
  • Dauer

    zwei Jahre (inklusive drei Praktika von insgesamt 16 Wochen)

  • Unterrichtsfächer

    Berufsbezogener Lernbereich

    • Erziehung und Soziales
    • Gesundheitsförderung und Pflege
    • Arbeitsorganisation und Recht
    • Mathematik
    • Englisch

    Berufsübergreifender Lernbereich

    • Deutsch/Kommunikation
    • Religionslehre
    • Sport/Gesundheitslehre
    • Politik/Gesellschaftslehre
  • Broschüre

    Die Broschüre kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.