Fachschule des Sozialwesens – Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieher*innen/PiA)

Praxisintegrierte Ausbildung, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Arbeit als Fachkraft in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern Kindertageseinrichtungen, Kinder- und Jugendarbeit, Hilfen zur Erziehung und zu sozialpädagogischen Tätigkeiten in der Schule führt.

  • Aufnahmevoraussetzungen

    Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung

    und eine der folgenden Voraussetzungen:

    • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer (z. B. Sozialassistent*in, Heilerziehungspfleger*in) und die Fachoberschulreife (FOR)
    • ein Abschluss der Fachhochschulreife an einer zweijährigen Berufsfachschule im Bereich Gesundheit/Soziales
    • eine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Arbeitsstunden innerhalb eines Jahres) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung
  • Abschluss

    Staatlich geprüfte Erzieherin/Staatlich geprüfter Erzieher

  • Dauer

    drei Jahre

  • Unterrichtsfächer

    Berufsbezogener Lernbereich

    Sechs Lernfelder, die in allen Schuljahren unterrichtet werden:

    • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
    • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
    • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
    • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
    • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
    • Institution und Team entwickelnsowie in Netzwerken kooperieren

    und

    • Religionslehre
    • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
    • Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfelds/einer Zielgruppe
    • Projektarbeit
    • sozialpädagogische Praxis in der jeweiligen Einrichtung
    Berufsübergreifender Lernbereich
    • Deutsch/Kommunikation
    • Englisch
    • Politik/Gesellschaftslehre
  • Aufnahmevoraussetzungen

    Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung

    und eine der folgenden Voraussetzungen:

    • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung von mind. zweijähriger Dauer (z. B. Sozialassistent*in, Heilerziehungspfleger*in) und die Fachoberschulreife (FOR)
    • ein Abschluss der Fachhochschulreife an einer zweijährigen Berufsfachschule im Bereich Gesundheit/Soziales
    • eine Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und ein sechswöchiges Praktikum (mind. 240 Arbeitsstunden innerhalb eines Jahres) in einer für den Bildungsgang geeigneten Einrichtung
  • Abschluss

    Staatlich geprüfte Erzieherin/Staatlich geprüfter Erzieher

  • Dauer

    drei Jahre

  • Unterrichtsfächer

    Berufsbezogener Lernbereich:

    Sechs Lernfelder, die in allen Schuljahren unterrichtet werden:

    • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
    • Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
    • Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
    • Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
    • Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
    • Institution und Team entwickelnsowie in Netzwerken kooperieren

    und

    • Religionslehre
    • Wahlfach 1: Vertiefung in einem Bildungsbereich
    • Wahlfach 2: Vertiefung eines Arbeitsfelds/einer Zielgruppe
    • Projektarbeit
    • sozialpädagogische Praxis in der jeweiligen Einrichtung

    Berufsübergreifender Lernbereich:

    • Deutsch/Kommunikation
    • Englisch
    • Politik/Gesellschaftslehre
  • Broschüre

    Die Broschüre kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.